Krankenkasse
Diagnostik und Behandlung bei Verdacht auf eine kinder- und jugendpsychiatrische Störung wird von der Grundversicherung der Krankenkassen bezahlt.
IV
Falls eine IV Verfügung vorliegt, informieren Sie sich bitte, ob die IV die Kosten übernimmt, lassen Sie meine Praxis als Durchführungsstelle eintragen, und teilen Sie mir die Verfügungsnummer des Kindes mit.
Selbstzahler
Die Abklärung eines überdurchschnittlichen intellektuellen Potentials (Hochbegabung) ist keine Leistung der Krankenkassen. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit als Selbstzahler direkt zu bezahlen. Der Tarif liegt bei 280 CHF pro Stunde. Bitte erkundigen Sie sich bei entsprechendem Wunsch im Erstgespräch.
Eine Beratung z. B. im Rahmen einer Schul- oder Berufsempfehlung einschliesslich Bericht umfasst zwischen 8 und 16 Stunden.
Weiterbildungen für Fachpersonen biete ich gern an, einen Kostenvoranschlag erstellen wir gemeinsam.