Krankenkasse
Diagnostik und Behandlung bei kinder- und jugendpsychiatrische Störungen wird von der Grundversicherung der Krankenkassen bezahlt.
IV
Falls eine IV Verfügung vorliegt, informieren Sie sich bitte vorher, ob die IV die Kosten übernimmt, lassen Sie meine Praxis als Durchführungsstelle eintragen, und teilen Sie mir die Verfügungsnummer des Kindes mit.
Wenn eine IV Anmeldung nach einer Untersuchung bei mir erfolgt, bitte ich Sie, ihre Krankenkasse die bereits bezahlten Rechnungen direkt mit der IV verrechnen zu lassen.
Selbstzahler
Die Abklärung eines überdurchschnittlichen intellektuellen Potentials (Hochbegabung) ist keine Leistung der Krankenkassen. Der Tarif liegt bei 320 CHF pro Stunde.
Eine Potentialanalyse im Rahmen einer Schul- oder Berufsempfehlung einschliesslich Bericht umfasst ungefähr 8 - 12 Stunden.
Weiterbildungen für Fachpersonen biete ich gern an, eine halbtägige Weiterbildung liegt bei ca. 1700 CHF, eine ganztägige Veranstaltung bei ca. 2400 CHF.
Supervisionskosten belaufen sich auf 200 Chf/50 min